Zum 1. September ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Für Aktionäre soll dadurch sowohl die Information wie auch die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken soll das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Gleichzeitig will das ARUG den sogenannten „räuberischen Aktionären“ das Geschäft erschweren. Es enthält zudem eine für die Praxis wichtige Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung.
Über die Einzelheiten des ARUG hatten wir bereits anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag berichtet.